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Bewilligungsverfahren

Swissgrid ist für die Projektierung und Realisierung von Übertragungsleitungen zuständig. Sechs Phasen umfasst das Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren des Bundes, das zwingend eingehalten werden muss. Dabei spielen die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen eine zentrale Rolle. Viele Akteure diskutieren mit. Am Ende entscheiden die Behörden, in welchem Korridor und mit welcher Technologie eine Leitung gebaut wird.


Den Netzausbau beschleunigen

Aktuell beträgt die Dauer vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme der betreffenden Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile in einer späteren Phase führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern.

Die Modernisierung der Netzinfrastruktur ist für das Gelingen der Energiestrategie des Bundes essenziell. Der Netzausbau kann jedoch nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten. Zudem bestehen bereits heute strukturelle Engpässe im Übertragungsnetz. Swissgrid muss regelmässig Kraftwerke anweisen, ihre Produktion einzuschränken. Darum ist es von grosser Bedeutung, dass der Netz­ausbau durch effiziente Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Im «Strategischen Netz 2025» hat Swissgrid alle Netzprojekte definiert, die für ein sicheres und zuverlässiges Schweizer Übertragungsnetz unerlässlich sind.


Das Sachplanverfahren des Bundes

Sachplanverfahren des Bundes

Das Verfahren

Der Sachplan Übertragungsleitungen ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen (220 und 380 Kilovolt) und Bahnstromleitungen (132 Kilovolt). Das Sachplanverfahren ist ein Behördenverfahren, in welchem es darum geht, ein Leitungsbauvorhaben aus raumplanerischer Sicht zu beurteilen, es in Bezug auf bestehende und zukünftige Nutzungen und auf die Vereinbarkeit mit den bestehenden Schutzgebieten zu überprüfen sowie einen Planungskorridor festzulegen.

Vorbereitungsphase

Bevor das eigentliche Sachplanverfahren gestartet werden kann, schliessen Swissgrid und die betroffenen Kantone eine Koordinationsvereinbarung ab. Diese stellt sicher, dass die Anliegen der Kantone möglichst früh in die Planung einbezogen werden. Das Sachplanverfahren startet mit der Einreichung des Gesuchs um Aufnahme in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL-Gesuch) durch Swissgrid, in welchem Vorschläge für Planungsgebiete aufgezeigt werden.

Phase 1

Auf Grundlage der von Swissgrid im SÜL-Gesuch erarbeiteten Vorschläge für ein Planungsgebiet gibt die vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe eine Empfehlung ab. Innerhalb des Planungsgebietes sollen mehrere Korridorvarianten möglich sein.

Phase 2

Swissgrid erarbeitet innerhalb des definierten Planungsgebietes verschiedene Korridorvarianten. Die Begleitgruppe empfiehlt dann allenfalls unter Anwendung des «Bewertungsschemas für Übertragungsleitungen» einen Planungskorridor.

Der Bund entscheidet in Kenntnis der Empfehlung der Begleitgruppe sowohl über die Planungsgebiete wie auch über den Planungskorridor. Mit diesen Entscheiden werden die Planungsgebiete und der Korridor im Sachplan festgesetzt. Innerhalb des vom Bund festgesetzten Planungskorridors kann Swissgrid im Anschluss an das Sachplanverfahren die konkrete Leitungsführung während des Detailprojekts ausarbeiten.


Mitwirkungsmöglichkeiten im Sachplanverfahren

Begleitgruppe

Die Begleitgruppe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) zusammengesetzt. Sie steht bei der Definition der Planungsgebiete und bei der Definition des Planungskorridors beratend zur Seite und gibt Empfehlungen ab.

Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der interessierten Bundesämter (ARE, BAFU, BAV usw.) und des ESTI, der ElCom, der betroffenen kantonalen Behörden, Organisationen des privaten Bereichs (z.B. Umweltschutzorganisationen) und Swissgrid zusammen. Je nach Bedarf werden unabhängige Experten beigezogen.

Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung (RPV)

Vor der jeweiligen Festsetzung durch den Bund kann im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens jede private Person Stellung zu den Empfehlungen der Begleitgruppe nehmen.


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