Ein Grossteil des 6700 Kilometer umfassenden Übertragungsnetzes führt über private Grundstücke. Damit Swissgrid und ihre beauftragten Dienstleister das Netz unterhalten oder gezielt weiterentwickeln können, braucht es sogenannte Dienstbarkeitsverträge. In einem solchen Dienstbarkeitsvertrag erteilen die Grundeigentümer Swissgrid das Recht, eine Leitung auf ihrem Grundstück zu bauen und für deren Unterhalt das Gelände zu betreten beziehungsweise zu befahren. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine im Vertrag festgelegte Entschädigung.
In der Regel werden Dienstbarkeiten für folgende Rechte beziehungsweise Beschränkungen errichtet:
- Durchleitungsrechte für Leitungen (inkl. Recht Bauwerke)
- Durchleitungsrechte für Daten Dritter
- Niederhaltung von Pflanzen und Bäumen im Leitungsbereich (Pflanzbeschränkungen)
- Fahr-, Weg- und Zutrittsrechte für die Instandhaltung der Anlagen
- Bau- und Nutzungsbeschränkungen im Leitungsbereich
FAQ
Dienstleister
Bouygues E&S EnerTrans AG stellt als alleiniger Dienstleister im Auftrag von Swissgrid das Dienstbarkeitsmanagement sicher.
Kontakt Dienstbarkeiten
Haben Sie Änderungen oder Fragen zu Ihrem Dienstbarkeitsvertrag? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an.
Telefon +41 848 010 020