Die Europäische Union treibt die Liberalisierung des Strombinnenmarktes voran. Ohne Stromabkommen kann Swissgrid bei den Entwicklungen im europäischen Strommarkt nur noch beschränkt mitwirken und die Interessen des Landes einbringen. Zudem ist die Schweiz zunehmend von der Mitarbeit in Gremien und von Marktplattformen ausgeschlossen. Das wird sich negativ auf die Sicherheit des Übertragungsnetzes auswirken.
TERRE: Plattform für Tertiär-Regelenergie
Im Herbst 2014 startete Swissgrid mit weiteren Mitgliedern des Verbands Europäischer Übertragungsnetz-betreiber (ENTSO-E) die Kooperation «Trans European Replacement Reserve Exchange» (TERRE) zur Realisierung eines gemeinsamen Marktes für langsame Tertiärregelenergie. Am 8. Oktober 2020 ist Swissgrid mit dem TERRE-Prozess live gegangen. Die Schweiz bildet nun einen gemeinsamen Markt mit Italien, Frankreich, Spanien, und Portugal für den grenzüberschreitenden Austausch von tertiärer Regelenergie mit einer Aktivierungsvorlaufzeit von 30 Minuten. Die EU-Kommission hat bis heute keinen positiven Entscheid über die Teilnahme von Swissgrid getroffen, da deren Vorbedingungen nach ihrer Auffassung nicht gegeben sind. Die TERRE-Kooperationspartner würden eine weitere Teilnahme von Swissgrid aus Gründen der Systemsicherheit begrüssen.
SAFA: Die gemeinsamen Spielregeln
Die Europäische Union (EU) verfolgt das Ziel der Vollendung eines europaweiten liberalisierten Elektrizitätsbinnenmarkts, in dem die Endkunden (Haushalte und Unternehmen) mit sicherer, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und erschwinglicher Energie versorgt werden sollen. Voraussetzung für eine effiziente Abwicklung des zunehmenden Stromhandels zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind verbindliche Regeln für alle.
Für die Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber massgebend sind heute die sogenannten Network Codes. Mit dem «Synchronous Area Framework Agreement» (SAFA) haben sich 2019 die Übertragungsnetzbetreiber Kontinentaleuropas einschliesslich Swissgrid vertraglich verpflichtet, die für die betriebliche Netzsicherheit notwendigen Network Codes einschliesslich der gemeinsam erarbeiteten Ausführungsbestimmungen umzusetzen.